Google Tag Manager und die DSGVO
Ohne Einwilligung nicht zu betreiben. Der Tag Manager misst selbst nichts — er lädt die Dienste nach, die messen, und genau das macht ihn zum Problemfall.
- Anbieter: Google Ireland Limited
- Zweck: Verwaltung von Skripten Dritter
- Setzt Cookies: selbst nein, über die geladenen Dienste fast immer
- Einwilligung nötig: ja
Was übertragen wird#
- IP-Adresse beim Laden des Containers
- alles Weitere über die Dienste, die er nachlädt
Er wird typischerweise vor dem Einwilligungsbanner geladen, weil er das Banner selbst ausspielen soll. Damit ist die Übertragung passiert, bevor gefragt wurde — und was er danach nachlädt, entzieht sich der Prüfung im Quelltext, weil es erst zur Laufzeit entsteht.
Was zu tun ist#
- Den Einwilligungsmodus so einrichten, dass Dienste erst nach der Zustimmung ausgelöst werden.
- Regelmäßig nachsehen, was im Container tatsächlich steht — Container wachsen still, weil mehrere Leute Zugriff haben.
- Den Container serverseitig betreiben, wenn der Aufwand vertretbar ist.
Wenn es auch ohne gehen soll#
- Skripte direkt im Seitenkopf, wo sie im Quelltext sichtbar bleiben
So findest du heraus, ob es auf deiner Seite läuft#
Im Browser Strg+U für den Quelltext, dann Strg+F nach googletagmanager.com/gtm.js. Ein Treffer genügt.
Das findet allerdings nur, was im ausgelieferten Quelltext steht — nicht, was ein Skript später nachlädt. Vollständig prüft der Datenschutz-Check: er lädt die Seite wie ein Browser und protokolliert jede Verbindung, die dabei entsteht.
Der Punkt, der bei Google Tag Manager übersehen wird#
Der einzige Eintrag dieser Serie, der keine eigene Datenverarbeitung ist, sondern eine Tür. Eine Prüfung, die nur den Quelltext liest, sieht die Tür, aber nicht, wer hindurchgeht.
Dieselbe Frage bei ähnlichen Diensten#
- Google Analytics — Reichweitenmessung
- Hotjar — Aufzeichnung von Sitzungen und Heatmaps
- Microsoft Clarity — Aufzeichnung von Sitzungen und Heatmaps
- Matomo — Reichweitenmessung
Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine technische Einordnung: Wir messen, was eine Website überträgt, und geben den Stand wieder, soweit er uns bekannt ist. Ob dein Einsatz zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wie die Regeln zusammenhängen und was der Angemessenheitsbeschluss von 2023 geändert hat, steht auf der Übersicht zur Serie.
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