DSGVO

Google Analytics und die DSGVO

· 2 Min. Lesezeit

Mit Einwilligung und Vertrag zu betreiben. Seit dem EU-US-Datenschutzrahmen ist die Übertragung in die USA nicht mehr der Knackpunkt — die Einwilligung für das Cookie ist es immer noch.

  • Anbieter: Google Ireland Limited
  • Zweck: Reichweitenmessung
  • Setzt Cookies: ja
  • Einwilligung nötig: ja

Was übertragen wird#

  • IP-Adresse
  • besuchte Seiten
  • Gerät und Browser
  • eine Kennung, die den Besucher über Sitzungen hinweg wiedererkennt

Das Cookie braucht Einwilligung nach § 25 TDDDG (Deutschland) beziehungsweise § 165 Abs. 3 TKG 2021 (Österreich). Diese Vorschriften fragen nicht nach Personenbezug, sondern nach dem Zugriff auf das Endgerät — sie gelten also auch bei anonymisierter Messung.

Was Gerichte und Behörden dazu gesagt haben#

Österreichische Datenschutzbehörde, Teilbescheid vom 22.12.2021, und die französische CNIL im Februar 2022: beide hielten den Einsatz für unzulässig. Beide Entscheidungen stammen aus der Zeit VOR dem Angemessenheitsbeschluss vom 10.07.2023 — wer sie heute zitiert, zitiert einen überholten Stand.

Was zu tun ist#

  • Einwilligung einholen, bevor das Skript lädt — nicht nur ein Banner zeigen, während es schon läuft.
  • Den Auftragsverarbeitungsvertrag in der Google-Konsole abschließen.
  • Prüfen, ob die Datenweitergabe an andere Google-Dienste in den Einstellungen abgeschaltet ist.

Wenn es auch ohne gehen soll#

  • Matomo
  • Umami
  • Plausible

So findest du heraus, ob es auf deiner Seite läuft#

Im Browser Strg+U für den Quelltext, dann Strg+F nach googletagmanager.com/gtag/js oder google-analytics.com. Ein Treffer genügt.

Das findet allerdings nur, was im ausgelieferten Quelltext steht — nicht, was ein Skript später nachlädt. Vollständig prüft der Datenschutz-Check: er lädt die Seite wie ein Browser und protokolliert jede Verbindung, die dabei entsteht.

Der Punkt, der bei Google Analytics übersehen wird#

Der Dienst, über den am meisten Veraltetes im Netz steht. Zwei Drittel der Treffer zu diesem Thema erklären eine Rechtslage von 2022.

Dieselbe Frage bei ähnlichen Diensten#

Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine technische Einordnung: Wir messen, was eine Website überträgt, und geben den Stand wieder, soweit er uns bekannt ist. Ob dein Einsatz zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wie die Regeln zusammenhängen und was der Angemessenheitsbeschluss von 2023 geändert hat, steht auf der Übersicht zur Serie.