DSGVO

Typeform und die DSGVO

· 1 Min. Lesezeit

Mit Einwilligung und Vertrag zu betreiben. Eingebettet lädt Typeform mit der Seite — die Antworten selbst liegen beim Anbieter, nicht bei dir.

  • Anbieter: TYPEFORM SL
  • Zweck: Formulare und Umfragen
  • Setzt Cookies: ja
  • Einwilligung nötig: ja für die Einbettung

Was übertragen wird#

  • IP-Adresse beim Laden der Einbettung
  • sämtliche Antworten
  • Teilantworten, auch wenn nicht abgeschickt wird

Typeform speichert angefangene Antworten. Wer ein Formular halb ausfüllt und abbricht, hat also übermittelt, ohne abzuschicken — das gehört in die Aufklärung, weil es der Erwartung widerspricht.

Was zu tun ist#

  • Statt Einbettung ein Verweis auf das Formular.
  • Teilantworten in den Einstellungen abschalten, wenn der Zweck sie nicht braucht.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.

Wenn es auch ohne gehen soll#

  • Eigenes Formular mit Verarbeitung im eigenen Haus
  • LimeSurvey, selbst betreibbar

So findest du heraus, ob es auf deiner Seite läuft#

Im Browser Strg+U für den Quelltext, dann Strg+F nach embed.typeform.com. Ein Treffer genügt.

Das findet allerdings nur, was im ausgelieferten Quelltext steht — nicht, was ein Skript später nachlädt. Vollständig prüft der Datenschutz-Check: er lädt die Seite wie ein Browser und protokolliert jede Verbindung, die dabei entsteht.

Der Punkt, der bei Typeform übersehen wird#

Das Speichern abgebrochener Eingaben ist die Eigenschaft, die kaum jemand kennt und die im Auskunftsfall zuerst auffällt.

Dieselbe Frage bei ähnlichen Diensten#

Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine technische Einordnung: Wir messen, was eine Website überträgt, und geben den Stand wieder, soweit er uns bekannt ist. Ob dein Einsatz zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wie die Regeln zusammenhängen und was der Angemessenheitsbeschluss von 2023 geändert hat, steht auf der Übersicht zur Serie.