Calendly und die DSGVO
Mit Einwilligung und Vertrag zu betreiben. Wer über Calendly bucht, gibt Namen und E-Mail-Adresse nicht der Website, sondern einem Anbieter in den USA.
- Anbieter: Calendly LLC
- Zweck: Terminbuchung
- Setzt Cookies: ja
- Einwilligung nötig: ja für die Einbettung
Was übertragen wird#
- IP-Adresse beim Laden
- Name, E-Mail-Adresse und Terminwunsch bei der Buchung
- je nach Einstellung weitere Antworten aus dem Buchungsformular
Die eingebettete Variante lädt mit der Seite und überträgt schon dabei. Die Buchungsdaten selbst laufen über eine Einwilligung oder über die Anbahnung eines Vertrags nach Art. 6 Abs. 1 lit. b — was zutrifft, hängt davon ab, wozu der Termin dient.
Was zu tun ist#
- Statt Einbettung ein Verweis auf die Buchungsseite. Dann entscheidet der Besucher, ob er hingeht.
- Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und den Übermittlungsstand des Anbieters prüfen.
- Im Buchungsformular nur abfragen, was für den Termin nötig ist.
Wenn es auch ohne gehen soll#
- Cal.com, selbst betreibbar
- Ein Terminwerkzeug mit Sitz in der EU
So findest du heraus, ob es auf deiner Seite läuft#
Im Browser Strg+U für den Quelltext, dann Strg+F nach assets.calendly.com. Ein Treffer genügt.
Das findet allerdings nur, was im ausgelieferten Quelltext steht — nicht, was ein Skript später nachlädt. Vollständig prüft der Datenschutz-Check: er lädt die Seite wie ein Browser und protokolliert jede Verbindung, die dabei entsteht.
Der Punkt, der bei Calendly übersehen wird#
Beliebt bei Beratern und Agenturen — also bei genau den Betrieben, die ihren Kunden Datenschutz verkaufen. Der Widerspruch fällt auf.
Dieselbe Frage bei ähnlichen Diensten#
- Google reCAPTCHA — Schutz von Formularen vor automatischen Eintragungen
- Typeform — Formulare und Umfragen
- Jotform — Formulare
Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine technische Einordnung: Wir messen, was eine Website überträgt, und geben den Stand wieder, soweit er uns bekannt ist. Ob dein Einsatz zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wie die Regeln zusammenhängen und was der Angemessenheitsbeschluss von 2023 geändert hat, steht auf der Übersicht zur Serie.
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