DSGVO

Brevo und die DSGVO

· 2 Min. Lesezeit

Mit Einwilligung und Vertrag zu betreiben. Brevo ist französisch und verarbeitet in der EU. Das nimmt die Drittlandfrage heraus — die Einwilligungsfrage bleibt, und die ist bei Newslettern die größere.

  • Anbieter: Brevo (vormals Sendinblue), Sitz in Paris, mit deutscher Gesellschaft in Berlin
  • Zweck: Newsletter und Transaktionsmails
  • Setzt Cookies: ja
  • Einwilligung nötig: ja

Was übertragen wird#

  • E-Mail-Adresse
  • IP-Adresse und Zeitpunkt bei der Anmeldung
  • Öffnungen und Klicks je Empfänger, solange das Tracking eingeschaltet ist

Der Versand selbst ist Auftragsverarbeitung. Einwilligung braucht zweierlei, und das wird regelmäßig verwechselt: die Werbung an sich, und getrennt davon die Messung, wer wann geöffnet und geklickt hat. Das zweite fällt niemandem auf, weil es voreingestellt an ist.

Was zu tun ist#

  • Double-Opt-In mit Protokoll: Zeitpunkt, IP-Adresse und der Wortlaut, dem zugestimmt wurde. Ohne den Wortlaut ist das Protokoll im Streitfall wertlos.
  • Öffnungs- und Klick-Tracking bewusst entscheiden statt übernehmen. Der Versand funktioniert ohne beides vollständig.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag über das Konto abschließen.

Wenn es auch ohne gehen soll#

  • CleverReach
  • Rapidmail
  • Mailjet
  • Listmonk auf eigenem Server

So findest du heraus, ob es auf deiner Seite läuft#

Im Browser Strg+U für den Quelltext, dann Strg+F nach Anmeldeformulare von sibforms.com, Zählpixel und Automationen von sibautomation.com. Ein Treffer genügt.

Das findet allerdings nur, was im ausgelieferten Quelltext steht — nicht, was ein Skript später nachlädt. Vollständig prüft der Datenschutz-Check: er lädt die Seite wie ein Browser und protokolliert jede Verbindung, die dabei entsteht.

Der Punkt, der bei Brevo übersehen wird#

Der seltene Fall, in dem die Übermittlung in die USA nicht die erste Frage ist: Verarbeitung und Server liegen in der EU. Das ist ein echter Unterschied zu Mailchimp — und wer deshalb wechselt, sollte ihn auch so begründen und nicht mit einer allgemeinen Sicherheitsbehauptung.

Dieselbe Frage bei ähnlichen Diensten#

  • HubSpot — Kundenverwaltung, Formulare, Chat, Newsletter
  • Mailchimp — Newsletter-Versand
  • Stripe — Zahlungsabwicklung

Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine technische Einordnung: Wir messen, was eine Website überträgt, und geben den Stand wieder, soweit er uns bekannt ist. Ob dein Einsatz zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wie die Regeln zusammenhängen und was der Angemessenheitsbeschluss von 2023 geändert hat, steht auf der Übersicht zur Serie.