Mailchimp und die DSGVO
Mit Einwilligung und Vertrag zu betreiben. Die Adressen liegen in den USA, und die Öffnungsmessung im Newsletter ist eine eigene Verarbeitung, über die getrennt aufgeklärt werden muss.
- Anbieter: Intuit Inc.
- Zweck: Newsletter-Versand
- Setzt Cookies: beim eingebetteten Anmeldeformular ja
- Einwilligung nötig: ja — und zusätzlich Double-Opt-in für den Versand selbst
Was übertragen wird#
- E-Mail-Adresse und Anmeldedaten
- Öffnungen und Klicks in versendeten Mails
- IP-Adresse beim Öffnen
Zwei Dinge werden oft verwechselt: die Einwilligung in den Newsletter und die Einwilligung in die Erfolgsmessung. Wer Öffnungen misst, braucht dafür einen eigenen Hinweis, weil es über den reinen Versand hinausgeht.
Was Gerichte und Behörden dazu gesagt haben#
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, März 2021: der Einsatz war unzulässig, weil vor der Übermittlung nicht geprüft worden war, ob zusätzliche Maßnahmen nötig sind. Auch das ist ein Stand vor dem Angemessenheitsbeschluss von 2023.
Was zu tun ist#
- Double-Opt-in einschalten und den Nachweis aufbewahren — die Beweislast liegt beim Versender.
- Die Erfolgsmessung getrennt benennen oder abschalten.
- Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.
Wenn es auch ohne gehen soll#
- Brevo
- CleverReach
- Rapidmail
So findest du heraus, ob es auf deiner Seite läuft#
Im Browser Strg+U für den Quelltext, dann Strg+F nach list-manage.com oder chimpstatic.com. Ein Treffer genügt.
Das findet allerdings nur, was im ausgelieferten Quelltext steht — nicht, was ein Skript später nachlädt. Vollständig prüft der Datenschutz-Check: er lädt die Seite wie ein Browser und protokolliert jede Verbindung, die dabei entsteht.
Der Punkt, der bei Mailchimp übersehen wird#
Der Dienst, bei dem der Fehler selten in der Technik liegt und fast immer im Nachweis: Wer die Einwilligung nicht belegen kann, hat sie im Streitfall nicht.
Dieselbe Frage bei ähnlichen Diensten#
- HubSpot — Kundenverwaltung, Formulare, Chat, Newsletter
Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine technische Einordnung: Wir messen, was eine Website überträgt, und geben den Stand wieder, soweit er uns bekannt ist. Ob dein Einsatz zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wie die Regeln zusammenhängen und was der Angemessenheitsbeschluss von 2023 geändert hat, steht auf der Übersicht zur Serie.
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