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Impressum prüfen: was drinstehen muss

· 2 Min. Lesezeit

Ein Impressum liest man aus zwei Gründen: Man will wissen, mit wem man es zu tun hat, oder man will wissen, ob das eigene vollständig ist. Beide Male ist die Prüfung dieselbe, und sie dauert zwei Minuten.

Was drinstehen muss#

In Deutschland regelt das die Anbieterkennzeichnung im Digitale-Dienste-Gesetz, in Österreich §5 des E-Commerce-Gesetzes. Der Kern ist in beiden Ländern gleich:

  1. Name und Anschrift. Bei Unternehmen der volle Firmenname samt Rechtsform. Eine ladungsfähige Anschrift — ein Postfach genügt nicht.
  2. Kontakt. E-Mail-Adresse, dazu eine zweite Möglichkeit zur unmittelbaren Kommunikation.
  3. Vertretungsberechtigte. Bei GmbH, AG, UG: wer sie vertritt.
  4. Register und Nummer. Handelsregister, Vereinsregister, Firmenbuch — samt Registergericht.
  5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
  6. Aufsichtsbehörde und Kammer, wo der Beruf reglementiert ist — Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Makler, Handwerk.

Dazu bei redaktionellen Inhalten die verantwortliche Person, und bei Onlineshops der Hinweis auf die EU-Streitschlichtung.

Der eine Eintrag, den man gegenprüfen kann#

Die Registernummer. Ein Name lässt sich behaupten, eine Anschrift auch. Eine Handelsregisternummer lässt sich im Unternehmensregister nachschlagen — dort steht, ob es die Gesellschaft gibt, seit wann, wer sie vertritt und wo sie sitzt.

Drei Befunde sind aussagekräftig:

  • Die Nummer fehlt bei einer GmbH. Kein Formfehler, sondern ein Grund, weiterzusuchen.
  • Die Nummer gibt es, der Sitz ist ein anderer. Kann harmlos sein (Umzug), kann heißen, dass jemand eine fremde Nummer abgeschrieben hat.
  • Die Gesellschaft ist gelöscht. Dann handelt der Shop im Namen von etwas, das es nicht mehr gibt.

Die zwei häufigsten Lücken#

Das Impressum ist nicht in zwei Klicks erreichbar. Gefordert ist „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar". Ein Link im Fußbereich erfüllt das; ein Impressum, das nur über die Suche zu finden ist, nicht.

Es fehlt auf den Nebenschauplätzen. Die Pflicht gilt nicht nur für die Website, sondern auch für geschäftsmäßige Auftritte in sozialen Netzwerken. Dort wird sie fast immer vergessen.

Für Besucher: kein Impressum heißt etwas#

Bei einer privaten Seite ohne geschäftliche Absicht ist ein fehlendes Impressum normal. Bei einem Shop, der Geld entgegennimmt, ist es kein Versehen — es ist die deutlichste Auskunft, die man bekommen kann, und sie genügt als Entscheidungsgrundlage.

Genauso aussagekräftig: ein Impressum, das aus einem Generator stammt und die Platzhalter noch trägt. „[Name eintragen]" ist selten, aber es kommt vor.

Wer darüber hinaus wissen will, wer hinter der Domain steht, findet die Wege unter Domainbesitzer herausfinden und Wem gehört eine Website?.

Für Betreiber: die Reihenfolge#

  1. Vollständigkeit gegen die sechs Punkte oben prüfen.
  2. Von jeder Unterseite aus in zwei Klicks erreichbar? Auf dem Handy auch?
  3. Datenschutzerklärung daneben, und zwar eine, die zu dem passt, was die Seite wirklich lädt — nicht die aus dem Generator. Was eine Seite tatsächlich lädt, zeigt der Datenschutz-Check.
  4. Social-Media-Profile ergänzen.

Der häufigste Fehler ist nicht ein fehlender Punkt, sondern ein veralteter. Geschäftsführer gewechselt, Anschrift geändert, Kammer nicht mehr zuständig — das Impressum ist die Seite, die am seltensten angefasst wird, und die einzige, bei der Veralten unmittelbar angreifbar macht.