DSGVO

YouTube-Einbettung und die DSGVO

· 1 Min. Lesezeit

Mit Einwilligung und Vertrag zu betreiben. Der erweiterte Datenschutzmodus hilft wirklich — er verhindert aber nicht, dass beim Laden des Videorahmens Daten fließen.

  • Anbieter: Google Ireland Limited
  • Zweck: Videos
  • Setzt Cookies: im Normalmodus ja, im erweiterten Datenschutzmodus erst beim Abspielen
  • Einwilligung nötig: ja

Was übertragen wird#

  • IP-Adresse
  • welches Video auf welcher Seite eingebettet ist

Auch youtube-nocookie.com baut beim Laden der Seite eine Verbindung zu Google auf. Der Modus verschiebt das Setzen der Cookies, nicht die Verbindung.

Was zu tun ist#

  • Eine Vorschaulösung: Standbild und Abspielknopf, das Video lädt erst beim Klick. Das ist zugleich die schnellere Seite — ein eingebettetes Video kostet leicht ein Megabyte, bevor jemand es angesehen hat.
  • Wenn eingebettet bleibt: youtube-nocookie.com verwenden und erst nach Einwilligung laden.

Wenn es auch ohne gehen soll#

  • Vorschaubild mit Klickfreigabe
  • Videohosting in der EU

So findest du heraus, ob es auf deiner Seite läuft#

Im Browser Strg+U für den Quelltext, dann Strg+F nach youtube.com/embed oder youtube-nocookie.com. Ein Treffer genügt.

Das findet allerdings nur, was im ausgelieferten Quelltext steht — nicht, was ein Skript später nachlädt. Vollständig prüft der Datenschutz-Check: er lädt die Seite wie ein Browser und protokolliert jede Verbindung, die dabei entsteht.

Der Punkt, der bei YouTube-Einbettung übersehen wird#

Der Fall, in dem Datenschutz und Ladezeit dieselbe Lösung haben. Das ist selten genug, um es auszunutzen.

Dieselbe Frage bei ähnlichen Diensten#

Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine technische Einordnung: Wir messen, was eine Website überträgt, und geben den Stand wieder, soweit er uns bekannt ist. Ob dein Einsatz zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wie die Regeln zusammenhängen und was der Angemessenheitsbeschluss von 2023 geändert hat, steht auf der Übersicht zur Serie.