DSGVO

Google Maps und die DSGVO

· 2 Min. Lesezeit

Mit Einwilligung und Vertrag zu betreiben. Eine eingebettete Karte auf der Kontaktseite überträgt Daten an Google, sobald die Kontaktseite geöffnet wird — nicht erst, wenn jemand die Karte benutzt.

  • Anbieter: Google Ireland Limited
  • Zweck: Karten
  • Setzt Cookies: ja
  • Einwilligung nötig: ja

Was übertragen wird#

  • IP-Adresse
  • welche Seite die Karte einbettet
  • Interaktionen mit der Karte

Die Karte ist ein eingebetteter Rahmen eines Dritten und lädt mit der Seite. Ein berechtigtes Interesse trägt hier schwer, weil die Anschrift auch als Text und ein Weg auch als Verweis funktioniert.

Was zu tun ist#

  • Ein statisches Kartenbild mit einem Verweis auf die Route. Das erfüllt den Zweck — jemand soll den Weg finden — ohne Einbettung.
  • Wenn die interaktive Karte bleibt: erst nach Klick laden.

Wenn es auch ohne gehen soll#

  • OpenStreetMap, selbst ausgeliefert
  • Statisches Bild plus Routenlink

So findest du heraus, ob es auf deiner Seite läuft#

Im Browser Strg+U für den Quelltext, dann Strg+F nach maps.googleapis.com oder google.com/maps/embed. Ein Treffer genügt.

Das findet allerdings nur, was im ausgelieferten Quelltext steht — nicht, was ein Skript später nachlädt. Vollständig prüft der Datenschutz-Check: er lädt die Seite wie ein Browser und protokolliert jede Verbindung, die dabei entsteht.

Der Punkt, der bei Google Maps übersehen wird#

Steht fast immer auf der Kontaktseite — also genau dort, wo Besucher mit einer Absicht hinkommen und wo eine Blockade am meisten stört. Deshalb lohnt hier die statische Lösung mehr als anderswo.

Dieselbe Frage bei ähnlichen Diensten#

Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine technische Einordnung: Wir messen, was eine Website überträgt, und geben den Stand wieder, soweit er uns bekannt ist. Ob dein Einsatz zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wie die Regeln zusammenhängen und was der Angemessenheitsbeschluss von 2023 geändert hat, steht auf der Übersicht zur Serie.