DSGVO

TikTok-Pixel und die DSGVO

· 1 Min. Lesezeit

Ohne Einwilligung nicht zu betreiben. Dieselbe Bauart wie der Meta-Pixel, mit einer zusätzlichen Frage: wohin die Daten am Ende fließen.

  • Anbieter: TikTok Technology Limited
  • Zweck: Werbemessung
  • Setzt Cookies: ja
  • Einwilligung nötig: ja

Was übertragen wird#

  • IP-Adresse
  • besuchte Seiten und Ereignisse
  • Gerätemerkmale

Zur üblichen Frage nach Einwilligung und Verantwortlichkeit kommt hier die nach dem Zugriff aus Drittstaaten. Die irische Aufsichtsbehörde hat dazu 2023 ein Verfahren geführt; der Stand ist in Bewegung.

Was zu tun ist#

  • Erst nach Einwilligung laden.
  • Die Aufklärung nicht aus der Vorlage des Anbieters übernehmen, sondern beschreiben, was tatsächlich ausgelöst wird.

Wenn es auch ohne gehen soll#

  • Werbeerfolg über eigene Kennzeichen in der Ziel-URL messen

So findest du heraus, ob es auf deiner Seite läuft#

Im Browser Strg+U für den Quelltext, dann Strg+F nach analytics.tiktok.com. Ein Treffer genügt.

Das findet allerdings nur, was im ausgelieferten Quelltext steht — nicht, was ein Skript später nachlädt. Vollständig prüft der Datenschutz-Check: er lädt die Seite wie ein Browser und protokolliert jede Verbindung, die dabei entsteht.

Der Punkt, der bei TikTok-Pixel übersehen wird#

Der jüngste Eintrag der Liste und der mit dem beweglichsten Rechtsstand. Wer ihn einsetzt, sollte den Stand einmal im Jahr prüfen, nicht einmal.

Dieselbe Frage bei ähnlichen Diensten#

Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine technische Einordnung: Wir messen, was eine Website überträgt, und geben den Stand wieder, soweit er uns bekannt ist. Ob dein Einsatz zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wie die Regeln zusammenhängen und was der Angemessenheitsbeschluss von 2023 geändert hat, steht auf der Übersicht zur Serie.