Meta-Pixel und die DSGVO
Ohne Einwilligung nicht zu betreiben. Beim Pixel sind Website und Meta gemeinsam verantwortlich — das ist keine Auftragsverarbeitung, und ein Auftragsverarbeitungsvertrag genügt deshalb nicht.
- Anbieter: Meta Platforms Ireland Limited
- Zweck: Werbemessung und Zielgruppenbildung
- Setzt Cookies: ja
- Einwilligung nötig: ja
Was übertragen wird#
- IP-Adresse
- besuchte Seiten und ausgelöste Ereignisse
- bei angemeldeten Nutzern die Verknüpfung mit dem Meta-Konto
Der Betreiber der Website entscheidet mit über Zwecke und Mittel und ist damit gemeinsam Verantwortlicher. Nötig ist eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO — Meta stellt sie bereit — und eine Einwilligung, die vor dem Laden eingeholt wird.
Was Gerichte und Behörden dazu gesagt haben#
EuGH, 29.07.2019, C-40/17 (Fashion ID): schon die Einbindung eines Gefällt-mir-Knopfes macht den Seitenbetreiber zum gemeinsam Verantwortlichen für die Erhebung und Übermittlung.
Was zu tun ist#
- Die Vereinbarung nach Art. 26 abschließen und ihren wesentlichen Inhalt zugänglich machen.
- Erst nach Einwilligung laden.
- In der Datenschutzerklärung offenlegen, dass gemeinsame Verantwortlichkeit besteht — das ist etwas anderes als eine Auftragsverarbeitung und muss auch so benannt werden.
Wenn es auch ohne gehen soll#
- Serverseitige Messung mit eigenen Daten
- Verzicht auf die Rückverfolgung einzelner Besucher
So findest du heraus, ob es auf deiner Seite läuft#
Im Browser Strg+U für den Quelltext, dann Strg+F nach connect.facebook.net. Ein Treffer genügt.
Das findet allerdings nur, was im ausgelieferten Quelltext steht — nicht, was ein Skript später nachlädt. Vollständig prüft der Datenschutz-Check: er lädt die Seite wie ein Browser und protokolliert jede Verbindung, die dabei entsteht.
Der Punkt, der bei Meta-Pixel übersehen wird#
Der Punkt, an dem die meisten Datenschutzerklärungen falsch sind: Sie führen Meta unter Auftragsverarbeitern. Das ist die falsche Schublade.
Dieselbe Frage bei ähnlichen Diensten#
- LinkedIn Insight Tag — Werbemessung im Geschäftskundenbereich
- TikTok-Pixel — Werbemessung
Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine technische Einordnung: Wir messen, was eine Website überträgt, und geben den Stand wieder, soweit er uns bekannt ist. Ob dein Einsatz zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wie die Regeln zusammenhängen und was der Angemessenheitsbeschluss von 2023 geändert hat, steht auf der Übersicht zur Serie.
Kommentare
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