DSGVO

Real Cookie Banner Pro — was wirklich zählt

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Ein Einwilligungswerkzeug wird nach der falschen Eigenschaft ausgewählt. Gefragt wird nach Aussehen, Vorlagenzahl und Preis — entscheidend ist eine einzige Frage: Lädt der fremde Dienst tatsächlich erst nach dem Klick?

Real Cookie Banner ist eines der WordPress-Plugins, die diese Aufgabe ernst nehmen. Ob die kostenpflichtige Fassung nötig ist, hängt weniger am Funktionsumfang als daran, was auf der Seite überhaupt eingebunden ist.

Vorweg: Das ist keine Rechtsberatung. Es beschreibt, woran die Umsetzung technisch hängt. Die Bewertung des Einzelfalls gehört in fachkundige Hände.

Die drei Aufgaben, an denen sich alles entscheidet#

Blockieren vor der Einwilligung. Ein Banner, das anzeigt, aber nichts verhindert, ist Dekoration. Der Endgerätezugriff ist in Deutschland in § 25 TDDDG geregelt, in Österreich in § 165 TKG 2021; die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten stützt sich in diesen Fällen regelmäßig auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Beides greift, bevor irgendetwas geklickt wurde. Ein Werkzeug muss deshalb Skripte, eingebettete Videos, Karten und Schriftarten zurückhalten, bis eine Entscheidung vorliegt — und nicht bloß Cookies löschen, die schon gesetzt sind.

Die Einwilligung dokumentieren. Wer sich auf eine Einwilligung beruft, muss sie nachweisen können. Ein brauchbares Protokoll hält fest, wann zugestimmt wurde, wofür, und in welchem Zustand das Banner zu diesem Zeitpunkt war. Der letzte Punkt wird am häufigsten übersehen: Wird die Dienstliste später geändert, sagt ein Protokoll ohne Versionsstand nichts mehr aus.

Den Widerruf ermöglichen. Er muss so einfach sein wie die Zustimmung und jederzeit erreichbar. Praktisch heißt das: ein dauerhaft sichtbarer Einstiegspunkt, der die Auswahl erneut öffnet — nicht ein Link, der in der Datenschutzerklärung im dritten Absatz steht.

Was eine Pro-Fassung grundsätzlich adressiert#

Der Unterschied zwischen freier und kostenpflichtiger Fassung liegt bei Werkzeugen dieser Art meist in zwei Bereichen.

Vorbereitete Dienstvorlagen. Für gängige Dienste liegen fertige Beschreibungen mit Zweck, Empfänger, Cookie-Laufzeiten und Blockierregeln bereit. Das spart nicht nur Tipparbeit, es verhindert vor allem falsche Angaben in der Cookie-Erklärung. Wer eine Vorlage nicht hat, muss selbst herausfinden, welche Cookies ein Dienst setzt und wohin er Daten sendet.

Ein belastbares Einwilligungsprotokoll. Der Nachweis, samt Zuordnung zum jeweiligen Banner-Stand.

Welche Funktion konkret in welcher Fassung steckt, ändert sich mit jeder Version. Das gehört in der aktuellen Herstellerdokumentation nachgesehen, nicht in einem Artikel. Die nützlichere Frage lautet ohnehin: Welche Dienste bindet die Seite ein — und gibt es dafür fertige Vorlagen oder nicht?

Die Fehlkonfigurationen, die immer wieder auftauchen#

1. Das Werkzeug lädt zu spät. Ein Tracking-Skript, das fest im Theme-Header oder über eine Server-seitige Einbindung ausgeliefert wird, bekommt der Blocker nicht zu fassen. Das Banner erscheint, der Dienst ist längst geladen.

2. „Ablehnen" wirkt nicht. Die verbreitetste Ursache ist eine Einbindung, die zwei Wege nimmt: einmal über das Consent-Werkzeug, einmal über ein Plugin, das dieselbe Kennung noch einmal einträgt.

3. Vorausgewählte Schalter. Alles außer technisch Notwendigem muss standardmäßig aus sein.

4. Vorlagen ungeprüft übernommen. Die Vorlage beschreibt den Regelfall. Was die eigene Installation tatsächlich lädt, weicht davon oft ab, etwa wenn ein Theme zusätzliche Schriftarten nachzieht.

5. Das Banner selbst lädt von außen. Kommen Schriftart oder Symbolsatz des Consent-Layers von einem fremden Server, wird beim ersten Aufbau genau das übertragen, was verhindert werden sollte.

Nachprüfen lässt sich das ohne Werkzeuge: Cookies löschen, Seite laden, im Netzwerk-Reiter der Entwicklerwerkzeuge nachsehen, welche fremden Hosts vor jedem Klick angesprochen werden. Wie man die Ansicht liest, steht unter welche Cookies eine Website setzt.

Beide sind etablierte WordPress-Plugins, beide arbeiten mit Dienstvorlagen und einer Blockierlogik, beide protokollieren Einwilligungen. Der Vergleich anhand von Funktionslisten führt trotzdem selten zu einer guten Entscheidung, weil die Listen sich schneller ändern als jeder Artikel.

Sinnvoller sind drei Prüfungen an der eigenen Seite: Erstens, ob die konkret eingebundenen Dienste als Vorlage vorliegen. Zweitens, ob die Blockierung auch das erwischt, was das eigene Theme und der eigene Page Builder nachladen. Drittens, wie das Protokoll aussieht, wenn man es exportiert.

Wer beide Kandidaten in einer Testinstallation aufsetzt und danach mit denselben Entwicklerwerkzeugen misst, hat nach einer Stunde eine belastbarere Grundlage als aus jedem Vergleichsartikel. Die weiteren Punkte der Einrichtung stehen unter Cookie-Banner in WordPress; einen Außenblick darauf, was eine Adresse ohne Einwilligung lädt, gibt der Datenschutz-Check.