Illustration: Ein gefalteter, dunkelgrauer Stadtplan auf einem dunklen Tisch, in dem eine einzelne orange Stecknadel steckt.
Marketing

Google-Unternehmensprofil erstellen: wer eines bekommt und wie die Bestätigung läuft

· 8 Min. Lesezeit

Ein Google-Unternehmensprofil legst du unter business.google.com/add an: „Unternehmen zu Google hinzufügen“ wählen, die Angaben zum Betrieb eintragen, eine Bestätigungsmethode auswählen. Das Profil kostet nichts. Erst nach der Bestätigung kannst du es verwalten, also etwa Name oder Öffnungszeiten ändern und mit Kunden interagieren.

Nicht jeder Betrieb darf ein Profil haben. Google verlangt, dass während der angegebenen Geschäftszeiten persönlicher Kundenkontakt stattfindet oder möglich ist. Wer ausschließlich online arbeitet, fällt heraus, egal wie seriös das Geschäft ist. Diese Frage zu klären, spart den ganzen Rest.

Illustration: Eine orange Tischklingel auf einer dunklen Ladentheke.

Wer ein Profil bekommt#

Berechtigt sind zwei Arten von Betrieben: solche mit einem Standort, den Kunden besuchen können, und solche, die ihre Dienstleistung beim Kunden erbringen — der Installateur, die mobile Fußpflege, der Hausmeisterservice. Beides lässt sich auch kombinieren, etwa bei einer Autowerkstatt mit Pannendienst.

Ausdrücklich nicht berechtigt sind laut Googles Richtlinien unter anderem:

  • Marken, Organisationen, Künstler und andere Unternehmen, die ausschließlich online tätig sind
  • Agenturen oder Unternehmen zur Lead-Generierung
  • Adressen, die nur ein Postfach oder ein Briefkasten an einem entfernten Standort sind
  • virtuelle Büros, also gemietete Postanschriften ohne tatsächlichen Betrieb
  • Ferienwohnungen, Musterhäuser und andere Immobilien, die vermietet oder verkauft werden

Ein Büro in einem Co-Working-Space ist erlaubt, aber nur unter drei Bedingungen: Es ist klar beschildert, während der Öffnungszeiten sind eigene Mitarbeiter vor Ort, und dort werden Kunden empfangen. Wer seine Adresse im Profil zeigt, braucht dort außerdem eine ganzjährige, feste Beschilderung mit dem Namen des Betriebs.

Vorher nachsehen, ob es das Profil schon gibt#

Für manche Betriebe gibt es schon einen Eintrag, den niemand aus dem Betrieb angelegt hat — Google beschreibt dafür einen eigenen Weg. Bevor du ein neues Profil erstellst, such in Google Maps nach dem Namen deines Betriebs und der Stadt. Es gibt dann drei Fälle.

Kein Eintrag vorhanden. Du legst ihn neu an, wie im nächsten Abschnitt beschrieben.

Ein Eintrag ist da, aber nicht bestätigt. Im Profil steht „Inhaberschaft für dieses Unternehmen geltend machen“. Darüber wählst du „Jetzt verwalten“ und gehst direkt in die Bestätigung.

Ein Eintrag ist da und gehört jemand anderem — etwa einer früheren Agentur oder einem ehemaligen Mitarbeiter. Dann beantragst du die Inhaberschaft: business.google.com/add aufrufen, Name und Adresse eingeben, den Betrieb auswählen, „Zugriff anfordern“ und das Formular ausfüllen. Der bisherige Inhaber hat drei Tage Zeit zu antworten. Kommt keine Antwort, kannst du über die Bestätigungsmail zu deinem Antrag selbst Anspruch auf das Profil erheben — Google schreibt allerdings dazu, dass diese Option nicht immer verfügbar ist. Betriebe ohne Ladengeschäft, die nur beim Kunden arbeiten, stellen den Antrag nicht über dieses Formular, sondern über den Google-Support.

Ein zweites Profil anzulegen, weil man an das erste nicht herankommt, ist der falsche Weg. Google sieht nur ein Profil pro Unternehmen vor und warnt, dass es sonst zu Problemen bei der Darstellung in Maps und Suche kommen kann.

Das Profil anlegen#

Du brauchst ein Google-Konto. Das muss keine Gmail-Adresse sein; ein Konto mit deiner geschäftlichen Adresse funktioniert ebenso.

1. Den Namen genau so eintragen, wie er draußen steht. Google verlangt den Namen, den du auch auf dem Schild, der Website und dem Briefpapier verwendest. Nicht erlaubt sind Werbesprüche, Öffnungszeiten, Telefonnummern oder Website-Adressen im Namen, angehängte Leistungen wie „Kfz-Werkstatt“ und Standortangaben. Rechtsformzusätze wie „GmbH“ nur dann, wenn du belegen kannst, dass sie zum Namen gehören, etwa mit Schildern, Visitenkarten oder Rechnungen. Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert die Sperrung des Profils.

2. So wenige Kategorien wie möglich wählen. Die Richtlinie formuliert den Test so: Es zählt, was dein Betrieb ist, nicht was er hat. Allgemeinere Kategorien musst du nicht dazunehmen, weil Google sie selbst ergänzt — wer „Golfresort“ wählt, bekommt „Resorthotel“, „Hotel“ und „Golfplatz“ automatisch dazu. Kategorien als Suchbegriffe zu benutzen, schließen die Richtlinien aus.

3. Adresse oder Einzugsgebiet festlegen. Empfängst du Kunden, gibst du die Adresse an. Arbeitest du beim Kunden, legst du ein Einzugsgebiet fest und blendest die Adresse aus — Google nennt als Beispiel einen Klempner, der von zu Hause aus arbeitet und seine Privatadresse löschen soll. Das Einzugsgebiet sollte nicht weiter als etwa zwei Autostunden vom Standort reichen, für manche Betriebe hält Google auch mehr für angemessen. Wer beides angibt, muss am Standort während der Geschäftszeiten Personal haben.

4. Telefonnummer und Website angeben. Eine Nummer, unter der der Standort direkt erreichbar ist und die der Betrieb selbst verwaltet, möglichst eine örtliche statt einer Hotline. Sonderrufnummern und Weiterleitungsnummern sind nicht zulässig, ebenso Website-Adressen, die nur auf eine andere Seite weiterleiten, etwa auf ein Profil in sozialen Medien.

5. Eine Bestätigungsmethode auswählen. Welche das ist, entscheidest nicht du — dazu der nächste Abschnitt.

Illustration: Eine dunkle Haustür; im Briefschlitz steckt eine orange Karte, daneben hängt ein Schlüssel.

Die Bestätigung#

Google ermittelt die möglichen Methoden automatisch, abhängig von der Art des Betriebs, öffentlich verfügbaren Informationen, der Region und den Öffnungszeiten. Ändern lässt sich die Auswahl nicht, und in manchen Fällen sind mehrere Methoden erforderlich. Wird eine Bestätigung per Video angeboten, empfiehlt Google diese.

MethodeWas du brauchstWorauf es ankommt
Telefon oder SMSZugriff auf die geschäftliche NummerDer Code wird nicht an Sprachdialogsysteme ausgegeben
E-MailZugriff auf die angezeigte Adresse
Live-Videoanrufein Gerät mit Kamera, Anwesenheit im Betriebnur während der Öffnungszeiten
Videoaufzeichnungeine Aufnahme nach Googles Anleitungwird es nicht akzeptiert, erscheint „Probleme ansehen“
Postkarteeine korrekte Postanschriftfünfstelliger Code, gültig 30 Tage

Beim Videoanruf zeigst du drei Dinge: wo du bist (Straßenschilder, Nachbarbetriebe, die Umgebung), was dein Betrieb ist (Produkte, Geräte mit deinem Logo, Werkzeug) und dass du ihn leitest — etwa den Zugang zu Kasse, Lager oder Küche, oder wie du die Räume mit deinem Schlüssel aufschließt.

Bei der Postkarte kommen die meisten Codes laut Google innerhalb von 14 Tagen an. In dieser Zeit darfst du Name, Adresse und Kategorie nicht ändern, sonst funktioniert der Code nicht. Einen neuen Code anzufordern, macht den alten ungültig und verlängert den Vorgang.

Nach dem Abschluss prüft Google die Angaben, laut Hilfe bis zu fünf Arbeitstage lang, in seltenen Fällen länger. Sofort bestätigt werden Profile manchmal, wenn die Website des Betriebs bereits in der Google Search Console bestätigt ist. Ist alles durch, kommt eine Bestätigungsmail.

Was nicht hilft#

Suchbegriffe im Namen. „Malerbetrieb Huber Innsbruck günstig“ ist kein Name, sondern ein Verstoß gegen die Richtlinien, und die sehen als Folge die Sperrung vor.

Viele Kategorien auf einmal. Die Richtlinie verlangt so wenige wie möglich, und nur solche, die das Kerngeschäft beschreiben.

Die Adresse eines Geschäftskunden, eines Steuerberaters oder eines Postfachdienstes. Adressen ohne tatsächlichen Betrieb schließt Google aus.

Den Bestätigungscode an die Agentur weitergeben. Google schreibt, man solle ihn niemandem nennen, ausdrücklich auch nicht Personen, die das Profil verwalten. Google selbst fragt nie danach.

Die Agentur das Profil als Inhaber anlegen lassen. Die Richtlinien sehen vor, dass der Geschäftsinhaber ein eigenes Konto hat, die Inhaberschaft dort liegt und Dienstleister als Administratoren hinzugefügt werden. Bevollmächtigte müssen die Inhaberschaft auf Verlangen sofort übertragen — aber wer sie gar nicht erst abgibt, muss das nie einfordern.

Wenn das Profil bestätigt ist#

Verwaltet wird das Profil danach über die Google-Suche: Eine Suche nach „mein Unternehmen“ öffnet es, wenn du im Konto angemeldet bist, mit dem es verknüpft ist. Manche Änderungen sind sofort sichtbar, andere gehen erneut in die Prüfung — welche das sind, steht in Google-Unternehmensprofil bearbeiten.

Die Angaben im Profil sollten zu denen auf deiner Website passen: derselbe Name, dieselbe Adresse, dieselbe Telefonnummer. Ob die Website dabei technisch sauber dasteht, zeigt das SEO-Audit ohne Anmeldung.

Häufige Fragen#

Kostet das Google-Unternehmensprofil etwas? Nein. Anlegen und Anspruch erheben sind laut Google kostenlos.

Kann ich ein Profil ohne Ladengeschäft anlegen? Ja, wenn du Kunden bei ihnen vor Ort bedienst. Dann legst du ein Einzugsgebiet fest und blendest die Adresse aus. Arbeitest du nur online, ohne persönlichen Kundenkontakt, sehen die Richtlinien kein Profil vor.

Wie lange dauert es, bis das Profil bestätigt ist? Das hängt an der Methode. Eine Postkarte ist laut Google meist innerhalb von 14 Tagen da, danach prüft Google bis zu fünf Arbeitstage. Telefon, SMS und E-Mail sparen den Postweg.

Darf ich meine Privatadresse angeben? Als Grundlage für ein Einzugsgebiet ja, sichtbar sein soll sie dann nicht. Zeigst du die Adresse im Profil, weil Kunden zu dir kommen, verlangt Google dort eine ganzjährige, feste Beschilderung mit dem Namen des Betriebs.

Was mache ich, wenn eine frühere Agentur das Profil verwaltet? Die Inhaberschaft beantragen, wie oben beschrieben. Bevollmächtigte sind nach Googles Richtlinien verpflichtet, sie auf Verlangen sofort an den Geschäftsinhaber zu übertragen.

Quellen#

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