DSGVO

Vercel und die DSGVO

· 2 Min. Lesezeit

Ohne Einwilligung betreibbar. Vercel liefert die Seite aus. Damit läuft jede Anfrage jedes Besuchers über diese Infrastruktur, bevor überhaupt etwas geladen ist — das ist keine Einbindung, die man abschalten kann, sondern die Grundlage.

  • Anbieter: Vercel, Inc., USA
  • Zweck: Hosting und Auslieferung der Website
  • Setzt Cookies: nein
  • Einwilligung nötig: nein

Was übertragen wird#

  • IP-Adresse
  • User-Agent
  • die angefragte Adresse
  • Zeitpunkt der Anfrage

Hosting ist Auftragsverarbeitung und keine Einwilligungsfrage: Die Auslieferung der Seite ist genau der Zweck, für den der Besucher sie aufgerufen hat. Ein Einwilligungsbanner davor wäre sinnlos — ohne Auslieferung gäbe es das Banner nicht. Was es stattdessen braucht, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag und eine bewusste Entscheidung über die Region.

Was zu tun ist#

  • Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Vercel stellt einen bereit; er wird im Konto angenommen und nicht per Mail verhandelt.
  • Die Region auf Frankfurt stellen, sobald Funktionen serverseitig laufen. Bei rein statischen Seiten liefert ohnehin das nächstgelegene Rechenzentrum aus.
  • Vercel Analytics und Speed Insights getrennt entscheiden — sie gehören nicht zum Hosting und werden trotzdem im selben Klick mitaktiviert.

Wenn es auch ohne gehen soll#

  • Netlify
  • Cloudflare Pages
  • Ein europäischer Hoster mit eigenem Bau, etwa Hetzner oder Uberspace

So findest du heraus, ob es auf deiner Seite läuft#

Im Browser Strg+U für den Quelltext, dann Strg+F nach Antwortheader server: Vercel und x-vercel-id; Vorschauadressen auf vercel.app. Ein Treffer genügt.

Das findet allerdings nur, was im ausgelieferten Quelltext steht — nicht, was ein Skript später nachlädt. Vollständig prüft der Datenschutz-Check: er lädt die Seite wie ein Browser und protokolliert jede Verbindung, die dabei entsteht.

Der Punkt, der bei Vercel übersehen wird#

Vercel Analytics und Speed Insights sind eigene Dienste, die als Skript im Browser des Besuchers laufen und eigene Daten erheben. Wer Vercel als Hoster bewertet und die beiden dabei übersieht, hat die Hälfte bewertet.

Dieselbe Frage bei ähnlichen Diensten#

Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine technische Einordnung: Wir messen, was eine Website überträgt, und geben den Stand wieder, soweit er uns bekannt ist. Ob dein Einsatz zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wie die Regeln zusammenhängen und was der Angemessenheitsbeschluss von 2023 geändert hat, steht auf der Übersicht zur Serie.