Slack im Unternehmen und die DSGVO
Mit Vertrag und Regelung einzusetzen. Eine Einstellung entscheidet, ob Slack ein Nachrichtendienst ist oder ein durchsuchbares Archiv jeder Äußerung deiner Belegschaft.
- Anbieter: Slack Technologies, LLC — Salesforce, Inc.
- Zweck: Interne Kommunikation
- Verarbeitung in: USA, mit EU-Datenhaltung in höheren Plänen
- Eingaben fürs Training: Slack gibt an, Kundennachrichten nicht zum Training generativer Modelle zu verwenden. Für Slack AI gelten eigene Bedingungen.
Welche Daten dort landen#
- sämtliche Nachrichten, auch die als privat empfundenen Direktnachrichten
- geteilte Dateien in voller Länge
- Anwesenheits- und Aktivitätszeiten je Person
Die Kommunikation selbst trägt sich über die Durchführung des Arbeitsverhältnisses. Kritisch ist die Aufbewahrung: Eine unbegrenzte Speicherung lässt sich mit dem Grundsatz der Speicherbegrenzung nach Art. 5 Abs. 1 lit. e nur schwer vereinbaren.
Der Vertrag mit dem Anbieter#
Salesforce stellt einen Auftragsverarbeitungsvertrag samt Standardvertragsklauseln bereit. Er ist gut dokumentiert und selten das eigentliche Problem.
Was der Betriebsrat damit zu tun hat#
Klarer Fall für § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Anwesenheitsanzeige, Aktivitätszeiten und durchsuchbare Verläufe sind zur Verhaltens- und Leistungskontrolle geeignet — auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an.
Was zu tun ist#
- Die Aufbewahrungsdauer aktiv setzen, statt die Voreinstellung stehen zu lassen.
- Direktnachrichten in die Regelung ausdrücklich einbeziehen — sie fühlen sich privat an und sind es nicht.
- Eine Betriebsvereinbarung schließen, die Auswertungen ausschließt statt sie nur zu missbilligen.
- Den Export-Zugriff auf wenige benannte Personen begrenzen und protokollieren.
Wenn es auch anders gehen soll#
- Mattermost im eigenen Betrieb
- Element auf einem eigenen Matrix-Server
Der Punkt, der bei Slack übersehen wird#
In den bezahlten Plänen bewahrt Slack Nachrichten und Dateien standardmäßig unbegrenzt auf — Direktnachrichten eingeschlossen. Das ist ein Auswahlfeld, und es steht auf „für immer“, bis jemand es ändert. Damit entsteht über Jahre ein durchsuchbares Archiv jeder Äußerung jedes Beschäftigten, und die Mitbestimmung greift beim Vorhandensein dieser Möglichkeit, nicht erst bei ihrer Nutzung. Ein Dropdown trennt hier einen Messenger von einer Überwachungsanlage.
Dieselbe Frage bei ähnlichen Werkzeugen#
- Zoom — Videokonferenzen
- Microsoft Teams — Chat, Besprechungen, Dateiablage
Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine Einordnung: Wir geben den Stand wieder, soweit er uns bekannt ist. Ob dein Einsatz zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab — und bei Beschäftigtendaten zusätzlich von dem, was in deinem Haus vereinbart ist. Wie die Regeln zusammenhängen, steht auf der Übersicht zur Serie.
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