Google Fonts und die DSGVO
Ohne Einwilligung nicht zu betreiben. Dynamisch eingebunden schickt Google Fonts die IP-Adresse jedes Besuchers an Google, bevor der Besucher irgendetwas zustimmen konnte.
- Anbieter: Google Ireland Limited
- Zweck: Schriftarten
- Setzt Cookies: nein
- Einwilligung nötig: ja
Was übertragen wird#
- IP-Adresse
- User-Agent
- Referrer — also welche Seite gerade gelesen wird
Die Übertragung passiert beim Laden der Seite, nicht bei einer Handlung des Besuchers. Ein Einwilligungsbanner hilft nur, wenn die Schrift erst nach dem Klick geladen wird — und dann ist die Seite bis dahin unfertig gesetzt.
Was Gerichte und Behörden dazu gesagt haben#
LG München I, 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20: 100 Euro Schadenersatz für die dynamische Einbindung ohne Einwilligung. Das Urteil löste 2022 eine Abmahnwelle aus, bei der viele Schreiben selbst rechtsmissbräuchlich waren — das ändert aber nichts an der Sache.
Was zu tun ist#
- Die Schriftdateien herunterladen und selbst ausliefern. Das ist keine Notlösung: lokal ausgelieferte Schriften laden schneller, weil eine zweite DNS-Auflösung und ein zweiter Verbindungsaufbau entfallen.
- In WordPress prüfen, ob das Theme sie im Hintergrund nachlädt — viele tun das, auch wenn im Backend nichts davon steht.
Wenn es auch ohne gehen soll#
- Selbst ausgelieferte Schriften
- Systemschriften
So findest du heraus, ob es auf deiner Seite läuft#
Im Browser Strg+U für den Quelltext, dann Strg+F nach fonts.googleapis.com. Ein Treffer genügt.
Das findet allerdings nur, was im ausgelieferten Quelltext steht — nicht, was ein Skript später nachlädt. Vollständig prüft der Datenschutz-Check: er lädt die Seite wie ein Browser und protokolliert jede Verbindung, die dabei entsteht.
Der Punkt, der bei Google Fonts übersehen wird#
Der häufigste Befund überhaupt — und der am leichtesten zu behebende. Wer nur eine Sache an seiner Website ändert, ändert diese.
Dieselbe Frage bei ähnlichen Diensten#
- Font Awesome — Symbolschriften
Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine technische Einordnung: Wir messen, was eine Website überträgt, und geben den Stand wieder, soweit er uns bekannt ist. Ob dein Einsatz zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wie die Regeln zusammenhängen und was der Angemessenheitsbeschluss von 2023 geändert hat, steht auf der Übersicht zur Serie.
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